Sie sind interessiert, die Gertrud Frohn Stiftung zu unterstützen? Das freut uns sehr!
Es gibt zwei Möglichkeiten, die sich Ihnen im Rahmen der Zuwendung bieten: Die Zustiftung und die Spende.
Hier erfahren Sie mehr über die Zustiftung:
Mit einer Zustiftung tragen Sie erheblich dazu bei, dass wir – mit Ihrer Unterstützung – das Stiftungskapital aufstocken können und damit der jährliche Zinsertrag wächst. So wird nachhaltig und langfristig die Förderung von Projekten sicher gestellt. Je höher das Stiftungskapital, desto mehr wichtige Projekte können wir fördern.
Wenn Sie eine Zustiftung tätigen wollen, überweisen Sie bitte den von Ihnen gewünschten Betrag mit dem Verwendungszweck »Zustiftung«.
Sofern Sie eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, schreiben Sie bitte ebenfalls Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift mit in den Verwendungszweck.
Hier die Kontoverbindung:
Gertrud Frohn Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE11 3702 0500 0001 3461 00
BIC: BFS WDE 33 XXX
Die zweite Möglichkeit, die sich Ihnen im Rahmen der Zuwendung bietet, ist die Spende, über die Sie hier mehr erfahren können.
P.S.: Der Beirat arbeitet vollständig ehrenamtlich. Alle Kosten, die der Stiftung entstehen, werden ausnahmslos durch den Stifter selbst getragen, sodass wir sicherstellen, dass jeder gespendete oder aus Zinsen resultierende Cent seinen Weg in die Projekte und direkt zu den Kindern findet.
